Rechtsprechung
   VG Berlin, 14.03.2016 - 13 K 221.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,40009
VG Berlin, 14.03.2016 - 13 K 221.15 (https://dejure.org/2016,40009)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.03.2016 - 13 K 221.15 (https://dejure.org/2016,40009)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. März 2016 - 13 K 221.15 (https://dejure.org/2016,40009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,40009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2016 - 13 K 221.15
    Auch hier sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung und umgekehrt die Wirkung der Umgebung auf das Bauvorhaben in der Regel auf einen engeren Kreis begrenzt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2013 - 10 B 4.12 - Rn. 39 juris).

    Aus dieser Umgebungsbebauung lässt sich mit der für eine Inhalts- und Schrankenbestimmung notwendigen Deutlichkeit (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2013 - 10 B 4.12 - Rn. 45 juris) eine Bebauungstiefe ablesen.

    Ein solcher Fall ist jedoch dann nicht gegeben, wenn das Vorhaben selbst oder sei es infolge seiner Vorbildwirkung die vorhandene Situation in bauplanungsrechtlich relevanter Weise verschlechtert, stört oder belastet (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2013 - 10 B 4.12 - Rn. 57 juris m. w. N.).

    Da die Betrachtung auf das Wesentliche zurückzuführen ist, kann die relativ kleine Remise die Umgebung und den bodenrechtlichen Charakter des Vorhabengrundstücks wie beispielsweise der eingeschossige Seitenflügel in dem dem schon mehrfach zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 13. März 2013 - 10 B 4.12 - Rn. 41 juris.-zu Grunde liegenden Fall nicht prägen und daher außer Acht gelassen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 4 B 50.08 -juris Rn 6).

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2016 - 13 K 221.15
    Dabei ist die nähere Umgebung für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 - m.w.N.).

    Der innere Bereich eines Baublocks lässt sich nur dann in unterschiedliche Umgebungsbereiche aufspalten, wenn eine klare optische Trennung und klar unterschiedliche bauliche Strukturen dies erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2016 - 13 K 221.15
    Die Remise ist aufgrund der so genannten "Fremdkörperrechtsprechung" (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322; BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 4 B 50.08 - juris) aus der maßstabsbildenden näheren Umgebung auszusondern.

    Aufgrund ihres Flachdaches und ihrer geringen Höhe (das Flachdach liegt unterhalb der Fensterreihe des ersten Obergeschosses des Hinterhauses der D... 53) handelt es sich aber um eine singuläre Anlage, die in einem auffälligen Kontrast zu der übrigen Bebauung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 ).

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2016 - 13 K 221.15
    Die Remise ist aufgrund der so genannten "Fremdkörperrechtsprechung" (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322; BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 4 B 50.08 - juris) aus der maßstabsbildenden näheren Umgebung auszusondern.

    Da die Betrachtung auf das Wesentliche zurückzuführen ist, kann die relativ kleine Remise die Umgebung und den bodenrechtlichen Charakter des Vorhabengrundstücks wie beispielsweise der eingeschossige Seitenflügel in dem dem schon mehrfach zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 13. März 2013 - 10 B 4.12 - Rn. 41 juris.-zu Grunde liegenden Fall nicht prägen und daher außer Acht gelassen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 4 B 50.08 -juris Rn 6).

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2016 - 13 K 221.15
    Dabei handelt es sich in erster Linie um eine Frage tatrichterlicher Wertung (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2003 - 4 B 74.03 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88

    Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2016 - 13 K 221.15
    Es geht also um den Standort im Sinne des § 23 BauNVO (BVerwG, Beschluss vom 28. September 1988 - 4 B 175.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 128 S. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht